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   VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608   

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VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608 (https://dejure.org/2014,9055)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608 (https://dejure.org/2014,9055)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. März 2014 - AN 11 K 13.01608 (https://dejure.org/2014,9055)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    c) Weiter stehen der Sammlung auch öffentliche Interessen entgegen: Die öffentlichen Interessen, die einer gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen dürfen, werden in § 17 III KrWG abschließend (Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9.9.2013, Az.: 10 S 1116/13) aufgeführt (Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 17 Rn. 41).

    aa) Wie der VGH Baden-Württemberg (a.a.O.) in seinem Beschluss vom 9.9.2013 (Az.: 10 S 1116/13 anführt, kann eine wesentliche Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 17 Rn. 50) angenommen werden, wenn die gewerbliche Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung und hier insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen mehr als nur einen geringen Anteil des gesamten Aufkommens einer bestimmten Abfallart (hier Alttextilien) im Entsorgungsgebiet erfasst.

    Laut VGH Baden-Württemberg (B. v. 9.9.2013 Az.: 10 S 1116/13) kann eine wesentliche Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers angenommen werden, wenn die gewerbliche Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen mehr als nur einen geringen Anteil des gesamten Aufkommens einer bestimmten Abfallart (hier Alttextilien) im Entsorgungsgebiet erfasst.

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Eine Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wird hierbei nicht für notwendig erachtet (BVerwG in NVwZ 2009, 1292).

    Insbesondere die Regelung in § 17 Abs. 3 KrWG bedeutet dabei eine entscheidungserhebliche Änderung der bisherigen Rechtslage nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 KrW-/AbfG in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.6.2009 - 7 C 16.08 - juris, sog. Altpapierurteil (BT-Drs. 17/6052 S. 85 und 17/6645 S. 5, Versteyl/Mann/Schomerus = VMS § 17 KrWG Rn. 6 ff.).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 17 L 260/13

    Vereinbarkeit der Stellung als untere Umweltbehörde mit der als

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

    Insoweit besteht - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - selbstverständlich eine Neutralitätspflicht (BR-Drs. 216/11,12, Weidemann AbfallR 2012, 96/100), wobei es ausreicht, dass diese durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird (VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, VG Würzburg, B.v. 6.6.2013 - W 4 S 13.4412 - juris).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Haushaltsabfälle werden dem ÖRE regelmäßig erst mit dessen Abholung überlassen (BVerwG, U.v.13.12.2007 - 7 C 42.07 - juris; BeckOK a.a.O. Rn. 3).

    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG die zuständige Behörde die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen hat (also zwingend), wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (zum Begriff der Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris, VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris, VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris, Nds OVG, B.v. 21.1.2014 - 7 ME 1/14 - juris), oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG die zuständige Behörde die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen hat (also zwingend), wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (zum Begriff der Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris, VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris, VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris, Nds OVG, B.v. 21.1.2014 - 7 ME 1/14 - juris), oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG die zuständige Behörde die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen hat (also zwingend), wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (zum Begriff der Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris, VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris, VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris, Nds OVG, B.v. 21.1.2014 - 7 ME 1/14 - juris), oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
    Es kann offen bleiben, ob in diesem Zusammenhang wegen § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG die Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens zu fordern ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 7.8.2013 - AN 11 K 12.02212), denn jedenfalls wurde keine nach außen manifestierte entsprechende Entscheidung eines zuständigen Beschlussgremiums des ÖRE nachgewiesen, so sie denn nach den letzten Äußerungen des Beigeladenen derzeit überhaupt angedacht ist.
  • VG Bremen, 25.06.2013 - 5 V 2112/12
  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08

    Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer,

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

  • VG Würzburg, 16.10.2012 - W 4 S 12.833

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.326

    Befristung einer gewerblichen Sammlung

  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 4 K 13.60

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10

    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung,

  • VG Kassel, 08.10.2013 - 4 K 551/13

    Gewerbliche Altmetall Sammlung

  • VG Würzburg, 06.06.2013 - W 4 S 13.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Befristung einer gewerblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

  • LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

  • VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130

    1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3

  • VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600

    1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit

  • VG Würzburg, 11.10.2012 - W 4 S 12.820

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Die öffentlichen Interessen, die einer gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen dürfen, werden in § 17 III KrWG abschließend (Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9.9.2013, Az.: 10 S 1116/13) aufgeführt (Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 17 Rn. 41).

    aa) Wie der VGH Baden-Württemberg (a.a.O.) in seinem Beschluss vom 9.9.2013 (Az.: 10 S 1116/13 anführt, kann eine wesentliche Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 17 Rn. 50) angenommen werden, wenn die gewerbliche Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung und hier insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen mehr als nur einen geringen Anteil des gesamten Aufkommens einer bestimmten Abfallart (hier Alttextilien) im Entsorgungsgebiet erfasst.

    Laut VGH Baden-Württemberg (B. v. 9.9.2013 Az.: 10 S 1116/13) kann eine wesentliche Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers angenommen werden, wenn die gewerbliche Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen mehr als nur einen geringen Anteil des gesamten Aufkommens einer bestimmten Abfallart (hier Alttextilien) im Entsorgungsgebiet erfasst.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Haushaltsabfälle werden dem ÖRE regelmäßig erst mit dessen Abholung überlassen (BVerwG, U.v.13.12.2007 - 7 C 42.07 - juris; BeckOK a.a.O. Rn. 3).

    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 17 L 260/13

    Vereinbarkeit der Stellung als untere Umweltbehörde mit der als

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).

    Insoweit besteht - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - selbstverständlich eine Neutralitätspflicht (BR-Drs. 216/11,12, Weidemann AbfallR 2012, 96/100), wobei es ausreicht, dass diese durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird (VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, VG Würzburg, B.v. 6.6.2013 - W 4 S 13.4412 - juris).

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Eine Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wird hierbei nicht für notwendig erachtet (BVerwG in NVwZ 2009, 1292).

    Insbesondere die Regelung in § 17 Abs. 3 KrWG bedeutet dabei eine entscheidungserhebliche Änderung der bisherigen Rechtslage nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 KrW-/AbfG in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.6.2009 - 7 C 16.08 - juris, sog. Altpapierurteil (BT-Drs. 17/6052 S. 85 und 17/6645 S. 5, Versteyl/Mann/Schomerus = VMS § 17 KrWG Rn. 6 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Gesammelte Altkleidung unterliegt wegen dieser überwiegenden Entledigungsabsicht zunächst dem Abfallrecht, unabhängig davon, ob diese wiederverwendbar ist oder nicht (BayStMUG vom 14.9.2012, VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2013 - 17 L 260/13 - juris, OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris, für den Hausmüll BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 7 C 42/07 - juris).
  • LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87
    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Es kann offen bleiben, ob in diesem Zusammenhang wegen § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG die Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens zu fordern ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 7.8.2013 - AN 11 K 12.02212), denn jedenfalls wurde keine nach außen manifestierte entsprechende Entscheidung eines zuständigen Beschlussgremiums des ÖRE nachgewiesen, so sie denn nach den letzten Äußerungen des Beigeladenen derzeit überhaupt angedacht ist.
  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10

    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung,

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
    Die zuständige Behörde muss also darauf achten, dass sie die Voraussetzungen für das Einschreiten nicht verkennt, dass sie mit den von ihr angeordneten Einschränkungen nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass sie, soweit ihr ein Ermessensspielraum verbleibt, diesen ordnungsgemäß ausübt, wofür sie darlegungspflichtig ist (VG Gelsenkirchen, B.v. 30.7.2010 - 14 L 372/10 - juris, LR a.a.O. Rn. 28 und 29).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08

    Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer,

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

  • VG Würzburg, 16.10.2012 - W 4 S 12.833

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege

  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 4 K 13.60

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.326

    Befristung einer gewerblichen Sammlung

  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

  • VG Bremen, 25.06.2013 - 5 V 2112/12
  • VG Kassel, 08.10.2013 - 4 K 551/13

    Gewerbliche Altmetall Sammlung

  • VG Würzburg, 06.06.2013 - W 4 S 13.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Befristung einer gewerblichen

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

  • VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130

    1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3

  • VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600

    1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit

  • VG Würzburg, 11.10.2012 - W 4 S 12.820

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • VG Würzburg, 11.11.2014 - W 4 K 14.402

    Gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Schuhen

    Mit der Regelung des § 18 KrWG wurde eine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Bestandsaufnahme und Informationsverschaffung betreffend gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen geschaffen mit dem Ziel, der zuständigen Behörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens weitgehende Kontrollrechte einzuräumen (vgl. m.w.N. VG Ansbach, U.v. 26.3.2013 - AN 11 K 13.01608, Rn. 83 - juris).

    Auch diesbezüglich können sich nachträglich Umstände ergeben, die Anordnungen nach § 18 Abs. 5 KrWG erfordern (VG Ansbach, U.v. 26.3.2013 - AN 11 K 13.01608, Rn. 90 - juris).

  • VG Würzburg, 02.12.2014 - W 4 K 14.524

    Gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Schuhen

    Mit der Regelung des § 18 KrWG wurde eine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Bestandsaufnahme und Informationsverschaffung betreffend gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen geschaffen mit dem Ziel, der zuständigen Behörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens weitgehende Kontrollrechte einzuräumen (vgl. m.w.N. VG Ansbach, U.v. 26.3.2013 - AN 11 K 13.01608, Rn. 83 - juris).

    Auch diesbezüglich können sich nachträglich Umstände ergeben, die Anordnungen nach § 18 Abs. 5 KrWG erfordern (VG Ansbach, U.v. 26.3.2013 - AN 11 K 13.01608, Rn. 90 - juris).

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